🎙️ ESG IN DER PRAXIS: MIT MINIMALEM AUFWAND ZU MEHR NACHHALTIGKEIT
Es sind nun bereits ein paar Jahre ins Land gegangen, seitdem die Taxonomie- und Offenlegungsverordnung in Kraft getreten ist. Damit verbunden waren in den letzten Jahren unzählige Diskussionen, Artikel und Interviews, die alle mehr oder weniger um die Frage kreisten, wie ESG-Kriterien umgesetzt werden können. Wir haben uns nun gefragt: Wie sieht es eigentlich mit konkreten ESG-Maßnahmen in der Praxis aus? Wie haben sich Nutzeranforderungen geändert und gibt es in diesem Zusammenhang Best Practices, von denen sich konkrete Maßnahmen ableiten lassen? In einem Gespräch mit Hermann Horster, unserem Head of Sustainability, und Philipp Enenkel, Head of Institutional Asset Management bei BNP Paribas Real Estate Investment Management, gehen wir diesen Fragen auf den Grund.
Podcast 36
Drei Fakten zur Episode „ESG in der Praxis: Mit minimalem Aufwand zu mehr Nachhaltigkeit“
Taxonomie- und Offenlegungsverordnung: Artikel 6, 8 und 9 – hier liegen die Unterschiede
„Während bei Artikel-6-Fonds das Motto „Nachhaltigkeit, da nehmen wir nicht teil“ im Vordergrund steht, gibt es bei Artikel-8-und 8-plus-Fonds verschiedene nachhaltige Themenbereiche, die erfüllt werden müssen“, erklärt Hermann Horster. Artikel-9-Fonds hingegen werden auch Impact Fonds bezeichnet und beschreiben einen Weg hin zur Taxonomie-Konformität. Ein Ziel könnte beispielsweise sein, den CO2-Ausstoß des gesamten Portfolios um 40 Prozent zu senken. Dabei muss dieses Nachhaltigkeitsziel gleichbedeutend zum Renditeziel verfolgt und der Weg öffentlich aufgezeigt werden.
Corporates geben in Sachen nachhaltige Ziele den Ton an
Philipp Enenkel berichtet im Podcast mitten aus der Praxis und beschreibt den Weg der Nutzer im Bereich Nachhaltigkeit. Die Resonanz war anfangs nicht sehr hoch, da es ein unbekanntes Feld darstellte und die Angst vor den Kosten im Vordergrund stand. Doch mittlerweile sind Nutzer und Mieter offener. Große Corporates sind teilweise Vorreiter und geben vor, welche ESG-Maßnahmen in Mietflächen gewünscht sind. So wird beispielsweise bei der Verlängerung von Mietverträgen großer Unternehmen gefordert, dass Gebäude bereits bis 2030 klimaneutral werden, wohingegen im Klimapfad oft erst von 2045 oder 2050 die Rede ist.
Großer Effekt durch vermeintlich kleine Maßnahmen
„Der Anfang ist nicht schwer!“, betonen beide Immobilien-Experten. Oft helfen bereits ‚minimalinvasive Maßnahmen‘, um Nachhaltigkeitskonzepte umzusetzen. Philipp Enenkel unterteilt diese Maßnahmen in drei Kategorien:
- Digitale Möglichkeiten, bei denen Gebäudetechnik und Software dabei helfen, den Verbrauch um bis zu 20 Prozent zu verringern, indem die Feinsteuerung verbessert wird.
- Technische Möglichkeiten, bei denen beispielsweise die Heizung ausgetauscht wird.
- Konstruktive Maßnahmen, bei denen zum Beispiel die Gebäudehülle, das Dach oder die Fenster in Betracht gezogen werden.
Hören Sie jetzt in die neue Episode hinein und erfahren Sie außerdem, wie man Investoren beim Thema ESG am besten abholt, wie man Bedenken vor hohen Kosten entschärft und was unsere Experten zum Status quo beim Thema Brown Discount zu sagen haben.